Liebe Gemeindeglieder,

am 30. November 2025 finden die nächsten Wahlen zum Gemeindekirchenrat (GKR) statt.

Der GKR leitet die Gemeinde, er entscheidet über grundsätzliche Belange,

wie etwa Gottesdienstformen, das Gemeindeleben und die Arbeitsbereiche,

Finanz- und Grundstücksangelegenheiten, Personalfragen, Baumaßnahmen oder die

Raumnutzung.

Ab sofort sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder aufgerufen, Wahlvorschläge

bis spätestens 01. September 2025 über das Gemeindebüro einzureichen. Ein

Wahlvorschlag kann mehrere Namensvorschläge enthalten. Dabei müssen der Familienname,

Vorname, Geburtsjahr und die Wohnadresse (Straße und Postleitzahl) des/der Vorgeschlagenen

enthalten sein.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die bis zum Wahltermin ihren 14. Geburts-

tag gefeiert haben. Eine Konfirmation ist nicht mehr Voraussetzung für die Wahl-

berechtigung.

Wählbar sind alle Gemeindeglieder ab 16 Jahren, wenn sie konfirmiert oder in

anderer Weise mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen

Lebens vertraut gemacht sind. Damit können zum ersten Mal auch Jugendliche

gewählt werden. Allerdings ist ihre Zahl im GKR begrenzt, in unserem Fall auf zwei

Jugendliche.

Eine weitere Neuerung: zukünftig wird nur noch alle sechs Jahre der gesamt GKR neu gewählt.

Die darauffolgende Wahl findet somit erst 2031 statt.

In der Kirchengemeinde Teltow sind acht Älteste sowie vier Ersatzälteste zu wählen.

Wir hoffen auf zahlreiche Wahlvorschläge für die Wahl.

Ihr Gemeindekirchenrat

 

 

Wahlen zum Gemeindekirchenrat 2025

Liebe Gemeindeglieder,

am 30. November 2025 finden die nächsten Wahlen zum Gemeindekirchenrat (GKR) statt.

Der GKR leitet die Gemeinde, er entscheidet über grundsätzliche Belange, wie etwa Gottesdienstformen, das Gemeindeleben und die Arbeitsbereiche, Finanz- und Grundstücksangelegenheiten, Personalfragen, Baumaßnahmen oder die Raumnutzung.

Ab sofort sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder aufgerufen, Wahlvorschläge bis spätestens 01. September 2025 über das Gemeindebüro einzureichen. 

Ein Wahlvorschlag kann mehrere Namensvorschläge enthalten. Dabei müssen der Familienname, Vorname, Geburtsjahr und die Wohnadresse (Straße und Postleitzahl) des/der Vorgeschlagenen enthalten sein.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die bis zum Wahltermin ihren 14. Geburtstag gefeiert haben. Eine Konfirmation ist nicht mehr Voraussetzung für die Wahlberechtigung.

Wählbar sind alle Gemeindeglieder ab 16 Jahren, wenn sie konfirmiert oder in anderer Weise mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut gemacht sind. Damit können zum ersten Mal auch Jugendliche gewählt werden. Allerdings ist ihre Zahl im GKR begrenzt, in unserem Fall auf zwei Jugendliche.

Eine weitere Neuerung: zukünftig wird nur noch alle sechs Jahre der gesamte GKR neu gewählt. Die darauffolgende Wahl findet somit erst 2031 statt.

In der Kirchengemeinde Teltow sind acht Älteste sowie vier Ersatzälteste zu wählen.

Wir hoffen auf zahlreiche Wahlvorschläge für die Wahl.

Bei Fragen zur Wahl können Sie sich gerne an die → Pfarrer Christoph Noack und Wolfram Bürger wenden.

Ihr Gemeindekirchenrat

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