Auch an uns sind die gestiegenen Lohn- sowie Ver- und Entsorgungskosten nicht vorbeigegangen. Dies alles führt zu einer Anpassung unserer Entgelte im Rahmen der Grabpflege-Leistungen. Die neuen Entgelte kommen ab 1. Januar 2023 zum Tragen und sollen für die folgenden zwei Jahre Bestand haben. Der Gemeindekirchenrat hat diese Änderung am 24. August 2022 beschlossen
Die Entgelt- und Gebührenordnungen finden Sie hier:
→ Friedhof Gebührenordnung
→ Friedhof Leistungsentgelte