Taufe

Ich möchte mein/unser Kind taufen lassen

 Voraussetzung: 

  • Verabredung eines Taufgespräches mit dem Pfarrer/der Pfarrerin über das Gemeindebüro. Bitte bringen Sie zum Taufgespräch eine Geburtsurkunde des Kindes mit.
  •  Mitgliedschaft mindestens eines Elternteiles in der evangelischen Kirche
  • Bestellung von zwei Paten (es können auch mehr sein), von denen einer/eine Mitglied der evangelischen Kirche sein muss und der/die andere auch evangelisch oder Mitglied in einer Kirche sein muss, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehört. Das sind zum Beispiel die römisch-katholische Kirche, die Baptisten oder die Orthodoxen Kirchen. Die Befähigung zum Patenamt ist durch eine Patenbescheinigung nachzuweisen, die der Taufpate/die Taufpatin in seiner Ortskirchengemeinde kostenlos erhält. Menschen, die nicht kirchlich gebunden sind, können der Taufe neben den Paten als Taufzeugen beiwohnen.
  • Suche eines Bibelverses als Taufspruch (z. B. bei www.taufspruch.de)
  • Sollten die Eltern nicht zur St. Andreas-Kirchengemeinde gehören, ist eine Abmeldebescheinigung der Wohnsitz-Kirchengemeinde erforderlich 

Wann wird getauft
Taufen finden grundsätzlich im sonntäglichen Gottesdienst um 10:30 Uhr statt. Dieser wird von Ostern bis Sylvester in der St. Andreaskirche gefeiert, vom 6. Januar bis Ostern im Pfarrsaal in der Ritterstraße 11. Nicht alle Gottesdienste kommen als Taufgottesdienste infrage, der Termin ist mit dem Pfarrer/der Pfarrerin abzustimmen.

Was passiert im Taufgottesdienst?
Nach der Verlesung des Taufevangeliums bekennen Eltern und Paten (die persönlich anwesend sein müssen) stellvertretend für das Kind ihren christlichen Glauben (Nr. 804 im Evangelischen Gesangbuch). Das geschieht gemeinsam mit der gesamten Gottesdienstgemeinde. Danach werden Eltern und Paten mit dem Täufling zum Taufstein gebeten. Eltern und Paten werden dann zwei Fragen gestellt: 

Wollt ihr, dass Euer Kind auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft und in die Kirche Jesus Christi aufgenommen werden soll; wenn dies Euer Wille ist, dann antwortet mit „ja“. 

und 

Wollt Ihr Euer Kind christlich erziehen und ihm nach bestem Vermögen den Weg weisen zu einem Leben als Christ, so antwortet: „Ja, mit Gottes Hilfe“. 

Wenn beide Fragen bejaht wurden, wird das Kind am Taufstein mit Wasser getauft und ihm der Taufspruch zugesprochen. Anschließend erhalten die Eltern und Paten vor dem Altar die Urkunden und die Taufkerze wird überreicht. Diese kann von der Taufgesellschaft mitgebracht werden oder es gibt eine neutrale von der Kirchengemeinde.
Danach kann die Taufgesellschaft wieder Platz nehmen und der Gottesdienst wird fortgesetzt. Es wird gebeten, während des Gottesdienstes keine Film- und Photoaufnahmen zu machen.

Was ist Aufgabe der Paten?
Paten bekennen beim Taufgottesdienst stellvertretend für das Kind ihren christlichen Glauben, begehren mit den Eltern die Taufe und versprechen ihre Unterstützung bei der christlichen Erziehung des Täuflings. Aus der Taufe leiten sich keine juristischen Verpflichtungen hinsichtlich einer Sorgeverpflichtung für das Kind ab, wenn die Eltern dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Das Patenamt ist ein rein kirchliches Amt, daher sind hierfür Menschen, die keiner christlichen Kirche angehören, oder aus ihr ausgetreten sind, nicht geeignet. Das Patenamt endet formal mit der Konfirmation des Kindes.

Was kostet die Taufe?
Nichts. Auch später wird Kirchensteuer für den Täufling erst dann erhoben, wenn er oder sie ein lohn- oder einkommenssteuerpflichtiges Einkommen über einer bestimmten Freigrenze hinaus erzielt.

Ist eine Segnung statt einer Taufe möglich?
Manchmal wollen Eltern den Kindern die Entscheidung zur Taufe selbst überlassen. Das Kind kann dann in einer gottesdienstlichen Handlung gesegnet werden. Die Segnung ersetzt allerdings nicht das Sakrament der Taufe und begründet nicht die Kirchenmitgliedschaft. 

Das Taufbecken

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