Wer darf eigentlich am Abendmahl teilnehmen? Die erste und grundlegende Antwort darauf lautet: alle Getauften sind eingeladen. Doch fragt man weiter, dann kommt ein großes Aber. Nur alle Konfirmierten sind dabei, aber nicht die Kinder. So sieht die gängige Praxis bei uns aus.
Nun hat der Gemeindekirchenrat einen Beschluss gefasst, dass künftig allein die Taufe Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl in unserer Kirchengemeinde sein soll. Damit sind auch Kinder herzlich eingeladen, in Begleitung ihrer Eltern oder Paten Brot und Traubensaft zu empfangen.
Die erste Gelegenheit, dies zu erproben, wird der Festgottesdienst am Ostersonntag sein. In diesem Gottesdienst wird sich an ein Ritual der Tauferinnerung die Feier des Abendmahls anschließen. Kinder und Erwachsene sind herzlich willkommen, daran teilzunehmen.
Was gab den Ausschlag für die Veränderung? Seit langem haben sich Theologinnen und Theologen die Frage gestellt, ob die Verknüpfung von Konfirmation und Abendmahl unserem biblischen Zeugnis und der ursprünglichen Praxis entspricht.
Den ersten Christengemeinden gehörten ausschließlich Erwachsene an, denn die Taufe wurde nur mündigen Gemeindegliedern gewährt. Die Feier des Abendmahls schloss sich aber dann unmittelbar an die Taufe an, und zwar als sichtbares Zeichen der gerade vollzogenen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Glaubenden.
Als es später Brauch wurde, dass ganze Familien und bald auch nur Babys getauft wurden, entstand im Blick auf die Kinder das Problem der noch fehlenden Mündigkeit. Wenn aber Taufe und (bewusster) Glaube so eng miteinander verbunden sind, musste eine Vermittlung zwischengeschaltet werden. So entstand das Amt des Taufpaten oder der Taufpatin als Begleitung auf dem Weg zur eigenen Entscheidung. Und die Konfirmation setzte gewissermaßen den Schlusspunkt mit der sogenannten Zulassung zum Abendmahl.
Solche Begleitung verliert selbstverständlich auch mit der Einführung des Kinderabendmahls nichts an Bedeutung. Im Gegenteil: Die schrittweise Heranführung auch an das Verständnis des Abendmahls geschieht durch praktische Teilhabe. Eltern, Paten und andere Bezugspersonen können auf diese Weise eine wichtige Aufgabe des konfirmierenden Handelns übernehmen und Kindern den Zugang zu diesem wichtigen Sakrament der Kirche erleichtern. Hinsichtlich der Teilnahme am Abendmahl wird es darauf ankommen, dass Eltern und Paten mit Behutsamkeit vorgehen und situativ, mit den Kindern zusammen, entscheiden, ob sie gemeinsam zum Tisch des Herrn nach vorne kommen möchten.
Und weil nicht nur Kinder unsicher sind, sondern auch viele Erwachsene, hier noch ein paar praktische Hinweise:
• Bei uns wird Traubensaft beim Abendmahl gereicht.
• Die Oblate kann direkt gegessen werden oder in den Traubensaft getaucht werden.
• Trauen Sie sich, Ihrem Kind auch am Altar die Unterstützung zu geben, die es braucht.
• Signalisieren Sie den Austeilenden, ob ihr Kind Brot und Traubensaft bekommen möchte oder ob ein Segen zugesprochen werden soll.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an Ihren Pfarrer oder an eines der Mitglieder im Gemeindekirchenrat.
Pfr. i.R. Wolfram Bürger