In jeder Kirchengemeinde gibt es einen Gemeindekirchenrat. Seine Mitglieder werden von den Gemeindegliedern für jeweils sechs Jahre gewählt, wobei die Pfarrerin / der Pfarrer der Kirchengemeinde per Amt dem Gemeindekirchenrat angehören. In den Gemeindekirchenrat kann jedes Gemeindeglied gewählt werden, dass mindestens 18 Jahre alt ist. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung.
Der Gemeindekirchenrat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Gemeindekirchenrat in allen Fragen des gemeindlichen Lebens. Die Aufgaben eines Gemeindekirchenrats sind vielfältig. Er verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) der Gemeinde, stellt Mitarbeiter ein und ist vor allem für das geistliche Leben einer Gemeinde verantwortlich. Als Vorsitzende/n wählt der Gemeindekirchenrat ein Mitglied aus seiner Mitte. Neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer sind die Mitglieder des Gemeindekirchenrats Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindeglieder. Um die Arbeit des Gemeindekirchenrats besser bewältigen zu können, bildet der Gemeindekirchenrat Ausschüsse. In diesen Ausschüssen können auch Fachleute mitarbeiten, die nicht dem Gemeindekirchenrat angehören.
Warum gibt es eigentlich Gemeindekirchenräte?
Seit vielen Jahrhunderten ist üblich, dass neben den Pfarrerinnen und Pfarrern auch besonders berufene Menschen Verantwortung für die Gestaltung der Gemeindearbeit übertragen bekommen. Früher wurden diese oft vom Pfarrer oder dem amtierenden Gemeindekirchenrat berufen. Es hat sich dann aber die Sitte herausgebildet, Mitglieder in den Gemeindekirchenrat zu wählen. Eine Wurzel dieser Tradition ist die Vorstellung vom „Priestertum aller Getauften" aus der Reformationszeit. Jeder Getaufte hat das Recht, die Bibel selbst zu lesen und auszulegen, sich selbst seinen Glauben zu bilden. Und er hat auch das Recht (oder auch die Pflicht) dafür Sorge zu tragen, dass dies möglich ist. Folgt man diesem Gedanken, dann lässt sich sagen: Es gibt Gemeindekirchenräte, damit neben den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeindeglieder angemessen über die Dinge der Kirchengemeinde mitentscheiden und auch dafür Verantwortung übernehmen können.
Gemeindekirchenratswahl
Alle sechs Jahre werden in allen Kirchengemeinden die Gemeindekirchenräte gewählt. Die Wahlen sind von hoher Bedeutung für die Kirchengemeinden und die Gesamtkirche. Die Gemeindekirchenräte verantworten die Gemeindearbeit und legen deren Grundzüge fest. Ferner werden von den Gemeindekirchenräten die Kirchenkreissynodalen gewählt, die wiederum die Synodalen für die Landessynode wählen. Die Einzelheiten aller dieser Wahlen werden im Wahlgesetz geregelt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeindekirchenrat werden von den Gemeindegliedern vorgeschlagen. Mindestens zehn Unterstützer werden benötigt. Man kann sich auch selbst vorschlagen. Voraussetzungen sind: Mindestens 18 Jahre und die Mitgliedschaft in der Gemeinde, in der man gewählt werden soll. Schon etwa zehn Monate vor der Wahl hat der amtierende Gemeindekirchenrat festgelegt, wie viele Personen in den Gemeindekirchenrat zu wählen sind. Dies richtet sich nach der Größe der Gemeinde und der Anzahl der besetzten Pfarrstellen. Die Anzahl der ehrenamtlichen, also nicht beruflich in der Kirche tätigen Mitglieder muss die Mehrheit betragen. Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin sind so genannte "geborene" Mitglieder im Gemeindekirchenrat. Die Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen werden gewählt.
Wenn bei der Wahl zwei Kandidatinnen oder Kandidaten Stimmengleichheit erzielen, dann wird per Los entschieden, wer den Platz erhält. Je nach Größe und Zuschnitt der Gemeinde gibt es einen oder mehrere Stimmbezirke. Dazu richtet die Kirchengemeinde die notwendigen Wahllokale, meistens in kirchlichen Räumen ein. Damit möglichst viele Gemeindeglieder zur Gemeindekirchenratswahl gehen, werden sie wie bei einer politischen Wahl mit einer Wahlbenachrichtigungskarte einige Wochen vor der Wahl an den Termin erinnert und auf Wahlzeit und -ort hingewiesen. Mit dieser Karte können sie dann zur Gemeindekirchenratswahl gehen und ohne Probleme ihre Stimme abgeben. Wenn eine Wählerin oder ein Wähler am Wahltag nicht persönlich zur Wahl gehen kann, dann ist auch eine Briefwahl möglich. Die Unterlagen können mit der Wahlbenachrichtigungskarte im Kirchenbüro besorgt werden.
Nach der Wahl werden die Kandidatinnen und Kandidaten per Brief vom Wahlergebnis unterrichtet. Am Sonntag nach der Gemeindekirchenratswahl wird das Wahlergebnis per Kanzelabkündigung bekannt geben. Jede Gemeinde ist außerdem zu einem Aushang verpflichtet. Die meisten Gemeinden werden außerdem in ihren Gemeindebriefen mitteilen, wer gewählt worden ist.