Kirchenlexikon "Gemeindekirchenrat, Gemeindekirchenratswahl"

In jeder Kirchengemeinde gibt es einen Gemeindekirchenrat. Seine Mitglieder werden von den Gemeindegliedern für jeweils sechs Jahre gewählt, wobei die Pfarrerin / der Pfarrer der Kirchengemeinde per Amt dem Gemeindekirchenrat angehören. In den Gemeindekir­chenrat kann jedes Gemeindeglied gewählt werden, dass mindestens 18 Jahre alt ist. Nach oben gibt es keine Altersbegren­zung.

Der Gemeindekirchenrat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verant­wortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Gemeindekir­chenrat in allen Fragen des gemeindlichen Lebens. Die Aufgaben eines Gemeindekirchenrats sind vielfäl­tig. Er verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) der Gemeinde, stellt Mitarbei­ter ein und ist vor allem für das geistliche Leben einer Gemeinde verantwortlich. Als Vorsit­zende/n wählt der Gemeindekir­chenrat ein Mitglied aus seiner Mitte. Neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer sind die Mitglieder des Gemeindekirchenrats Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindeglieder. Um die Arbeit des Gemeindekirchenrats besser be­wältigen zu können, bildet der Gemeindekirchenrat Ausschüsse. In diesen Ausschüssen können auch Fachleute mitarbeiten, die nicht dem Gemeindekirchenrat angehören.

Warum gibt es eigentlich Gemeindekirchenräte?

Seit vielen Jahrhunderten ist üblich, dass neben den Pfarrerinnen und Pfarrern auch be­sonders berufene Menschen Verantwortung für die Gestaltung der Gemeindearbeit über­tragen bekommen. Früher wurden diese oft vom Pfarrer oder dem amtierenden Gemein­dekirchenrat berufen. Es hat sich dann aber die Sitte herausgebildet, Mitglieder in den Ge­meindekirchenrat zu wählen. Eine Wurzel dieser Tradition ist die Vorstellung vom „Pries­tertum aller Getauften" aus der Reformationszeit. Jeder Getaufte hat das Recht, die Bibel selbst zu lesen und auszulegen, sich selbst seinen Glauben zu bilden. Und er hat auch das Recht (oder auch die Pflicht) dafür Sorge zu tragen, dass dies möglich ist. Folgt man diesem Gedanken, dann lässt sich sagen: Es gibt Gemeindekirchenräte, damit neben den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeindeglieder angemessen über die Dinge der Kirchen­gemeinde mitentscheiden und auch dafür Verantwortung übernehmen können.

Gemeindekirchenratswahl

Alle sechs Jahre werden in allen Kirchengemeinden die Gemeindekirchenräte gewählt. Die Wahlen sind von hoher Bedeutung für die Kirchengemeinden und die Gesamtkirche. Die Gemeindekirchenräte verantworten die Gemeindearbeit und legen deren Grundzüge fest. Ferner werden von den Gemeindekirchenräten die Kirchenkreissynodalen gewählt, die wiederum die Synodalen für die Landessynode wählen. Die Einzelheiten aller dieser Wahlen werden im Wahlgesetz geregelt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Ge­meindekirchenrat werden von den Gemein­degliedern vorgeschlagen. Mindestens zehn Unterstützer werden benötigt. Man kann sich auch selbst vorschlagen. Voraussetzungen sind: Mindestens 18 Jahre und die Mitglied­schaft in der Gemeinde, in der man gewählt werden soll. Schon etwa zehn Monate vor der Wahl hat der amtierende Gemeindekirchen­rat festgelegt, wie viele Personen in den Ge­meindekirchenrat zu wählen sind. Dies richtet sich nach der Größe der Gemeinde und der Anzahl der besetzten Pfarrstellen. Die Anzahl der ehrenamtlichen, also nicht beruflich in der Kirche tätigen Mitglieder muss die Mehrheit betragen. Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin sind so genannte "geborene" Mitglieder im Ge­meindekirchenrat. Die Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen werden gewählt.

Wenn bei der Wahl zwei Kandidatinnen oder Kandidaten Stimmengleichheit erzielen, dann wird per Los entschieden, wer den Platz erhält. Je nach Größe und Zuschnitt der Gemein­de gibt es einen oder mehrere Stimmbezirke. Dazu richtet die Kirchengemeinde die not­wendigen Wahllokale, meistens in kirchlichen Räumen ein. Damit möglichst viele Gemein­deglieder zur Gemeindekirchenratswahl gehen, werden sie wie bei einer politischen Wahl mit einer Wahlbenachrichtigungskarte einige Wochen vor der Wahl an den Termin erinnert und auf Wahlzeit und -ort hingewiesen. Mit dieser Karte können sie dann zur Gemeindekirchenratswahl gehen und ohne Probleme ihre Stimme abgeben. Wenn eine Wählerin oder ein Wähler am Wahltag nicht persönlich zur Wahl gehen kann, dann ist auch eine Brief­wahl möglich. Die Unterlagen können mit der Wahlbenachrichti­gungskarte im Kirchenbüro be­sorgt werden.

Nach der Wahl werden die Kandidatinnen und Kandidaten per Brief vom Wahlergebnis un­terrichtet. Am Sonntag nach der Gemeindekirchenratswahl wird das Wahlergebnis per Kanzelabkündigung bekannt geben. Jede Gemeinde ist außerdem zu einem Aushang ver­pflichtet. Die meisten Gemeinden werden außerdem in ihren Gemeindebriefen mitteilen, wer gewählt worden ist.

 

GKR-Wahl 2016

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